Ausnahmen
Um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert sind zum Teil „städtische“ Elemente in manche Kellergassen eingezogen. Diese sind in ihrer historisch bedingten Form durchaus erhaltungswürdig, jedoch muss dies von Fall zu Fall entschieden werden.
Bei allen Bauführungen sind zusätzlich die NÖ Bauordnung sowie die Bebauungspläne mit den Bauvorschriften der Gemeinden zu beachten.